Lebensmittelcluster

Nahrungsmittelimport


Rechtlicher Rahmen:

Es gelten die allgemeinen EU-Vorschriften

Für die Übersetzung und Kontrolle von Etiketten von Lebensmitteln und Getränken steht die AHST Padua zur Verfügung.

Keine Einfuhrlizenzen erforderlich.

Lebensmittel tierischen Ursprungs müssen vom ersten Empfänger in Italien beim zuständigen lokalen Amt des Gesundheitsministeriums (UVAC) gemeldet werden.

Diätische Lebensmittel und Getränke sowie diätische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke müssen beim Gesundheitsministerium zur Registrierung angezeigt werden.

Befugte Institute, die Lebensmitteltests durchführen können: www.sinal.it



Begleitdokumente:

  • Handelsrechnung
  • Begleitendes Verwaltungsdokument VST 1

Zölle:

Entfallen für EU-Waren.

Veranstaltungen

am 17. 02. 2012
Ort: Messe Nürnberg

Beschwerde gegen Melonen-Patent von Monsanto
>> mehr

HTL für Lebensmitteltechnologie Wels
Ihre Werbung auf der LC Website
Internet-Agentur Posimis