Rechtlicher Rahmen:
Es gelten die allgemeinen EU-Vorschriften
Für die Übersetzung und Kontrolle von Etiketten von Lebensmitteln und Getränken steht die AHST Padua zur Verfügung.
Keine Einfuhrlizenzen erforderlich.
Lebensmittel tierischen Ursprungs müssen vom ersten Empfänger in Italien beim zuständigen lokalen Amt des Gesundheitsministeriums (UVAC) gemeldet werden.
Diätische Lebensmittel und Getränke sowie diätische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke müssen beim Gesundheitsministerium zur Registrierung angezeigt werden.
Befugte Institute, die Lebensmitteltests durchführen können: www.sinal.it
Begleitdokumente:
- Handelsrechnung
- Begleitendes Verwaltungsdokument VST 1
Zölle:
Entfallen für EU-Waren.






