Lebensmittelcluster

Nahrungsmittelimport



Rechtlicher Rahmen:

  • In Polen gelten verschiedene Mehrwertsteuersätze, wobei der Basissatz 22 % beträgt. Für landwirtschaftliche Produkte, Fischerei gilt ein reduzierter Satz von 3 % und für Lebensmittel, Hotelleistungen 7 %. Ab Januar 2011 werden Mehrwertsteuersätze auf 23 %, 8 % und 5 % erhöht.
  • Da die polnischen Vorschriften für Lebensmittel den EU-Richtlinien angepasst wurden, sind Lebensmittel, welche bereits in einem EU-Land zum Warenverkehr zugelassen sind, grundsätzlich auch in Polen verkehrsfähig.
  • Verordnung über die allgemeine Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel
    (Diese Verordnung stimmt überein mit den EU-Richtlinien Nr. 2000/13, 1987/250, 1994/54, 1989/396, 2002/67, 2005/26 und 2005/63, 2007/68).


    Gemäß dieser Verordnung müssen Produktdeklarationen folgende Daten in polnischer Sprache beinhalten:
  • Name des Produktes;
  • Liste der Bestandteile;
  • Nettogewicht oder Menge;
  • Herstellungsdatum und Ablaufdatum des Produktes oder nur "zu verbrauchen bis" oder die Aufschrift, dass das Produkt bis zum ersten Tag des nächsten genannten Monats oder Tri-mesters bzw. Jahres zu verbrauchen ist;
  • Serie des Produktes (Lot);
  • Lagerung des Produktes: wenn dies nötig bzw. wenn dies für die Produktverwendung wesentlich ist;
  • Firma und Sitz des Herstellers oder desjenigen, der die Lebensmittel verpackt oder des Verkäufers, der die Adresse und den Sitz in der EU haben muss.
  • Bei einer Einfuhr aus Drittstaaten ist die Angabe des Staates, in dem das Lebensmittel erzeugt wurde, notwendig.
  • Ursprungsland oder Herstellungsgebiet: diese Angabe ist nur dann nötig, wenn ansonsten der Konsument hinsichtlich des Warenursprungs oder der Warenherkunft des Lebensmittels in die Irre geführt werden könnte.
  • Gebrauchsanweisung, wenn das nötig ist bzw. wenn der Verbraucher ohne diese Angabe das Produkt nicht richtig verwenden kann;
  • Alkoholgehalt in Getränken mit Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent.

  • Die Sanitätsbehörde (SANEPID) ist berechtigt, in Polen im Warenverkehr befindliche Lebensmittel zu kontrollieren, wobei der Produzent als auch der polnische Vertreiber für die gesundheitliche Qualität des Produktes zu sorgen haben.
  • Für Lieferungen von Fleisch- und Wurstwaren sind ein Handelsidentifikationsdokument (handlowy dokument identyfikacyjny) mit der Beschreibung und der Nummer der Warenpartie, sowie mit Namen und Adersse oder der Veterinäridentifikationsnummer des Lieferanten und des Abnehmers ausreichend. Es sind keine Gesundheitszeugnisse notwendig.


Begleitdokumente:

  • Handelsrechnung
  • Lieferschein


Zolltarifsätze:
Entfallen für EU-Waren.

Veranstaltungen

am 21. 05. 2012
Ort: WKO OÖ
Hessenplatz 3
4020 Linz

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