Rechtlicher Rahmen:
- Die Produkte, die in Rumänien importiert und verkauft werden, unterliegen der rumänischen 24%-igen Mehrwertsteuer.
Gemäß Regierungsbeschluss Nr. 106/2002 über die Genehmigung der Normen für die Etikettierung der Lebensmittel müssen Etiketten für Lebensmittel verpflichtend die nachfolgenden Informationen enthalten: - Bezeichnung des Produktes;
- die Liste mit den Zutaten: diese werden in abnehmender Reihenfolge ihres Anteiles im betreffenden Produkt eingetragen;
- Nettogewicht;
- Datum für die Mindesthaltbarkeit mit dem Text: "Mindestens haltbar bis ..Monat und Jahr; das Datum wird in chronologischer nicht kodifizierter Form aufgezeichnet;
- Lagerbedingungen, falls der Hersteller es als notwendig erachtet;
- Handelsbezeichnung, Name und Sitz des Herstellers oder der Firma, die das Produkt verpackt hat oder des Händlers; bei Importprodukten wird der Name und der Sitz des Importeurs oder des Händlers, der in Rumänien registriert ist, eingetragen;
- Alkoholgehalt bei Getränken in denen 1,2% Vol. überschritten wird;
- ein Hinweis, der das Erkennen der Mengeneinheiten ermöglicht; falls die Mindesthaltbarkeit in Tag/Monat/Jahr angegeben ist, ist die Kennzeichnung der Mengeneinheit nicht notwendig;
- Die Benennung des Produktes, die Mindesthaltbarkeitsdauer, das Nettogewicht und der Alkoholgehalt müssen im selben Blickfeld eingetragen werden;
Gemäß Regierungsverordnung Nr. 21/1992 mit den nachträglichen Änderungen müssen alle Informationen hinsichtlich des Produktes: - in rumänischer Sprache unabhängig vom Herstellerland eingetragen werden; eine Präsentation der betreffenden Informationen auch in anderen Fremdsprachen ist erlaubt;
- leicht verständlich und lesbar sein, ohne dass ein Löschen möglich wäre
- entsprechend markiert sein, um leicht wahrgenommen zu werden;
- frei sichtbar sein, sie dürfen nicht an abseitigen Stellen eingetragen oder von anderen Texten und Bildern unterbrochen sein.
Begleitdokumente:
- Handelsrechnung
- Lieferschein
Zolltarifsätze:
Entfallen für EU-Waren






