Lebensmittelcluster

Nahrungsmittelimport


Rechtlicher Rahmen:

Laut dem slowakischen Nahrungsmittelgesetz haftet der slowakische Importeur gemeinsam mit dem Produzenten dafür, dass die Ware den EU-Normen entspricht.

Seit 1.7.2007 gilt das neue Konsumentenschutzgesetz Nr. 250/2007.

Besondere Bestimmungen gelten für die Einfuhr von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen (Ursprungszeugnis, Gesundheitszeugnis der Veterinärbehörde) sowie von Pflanzen und deren Teilen (phytosanitäres Zeugnis).

Gesetze und Vorschriften für den Bereich landwirtschaftliche Erzeugung, Lebensmittelproduktion und Lebensmittelhandel: www.svps.sk (auch Englisch).

Kontrolle aller Lebensmittel vor allem durch die staatliche Veterinär- und Nahrungsmittelverwaltung (www.svps.sk) und das Amt für das öffentliche Gesundheitswesen (www.uvzsr.sk).

Stichprobenartige Kontrolle durch die Handelsinspektion: www.soi.sk

Etikettierung muss in slowakischer Sprache erfolgen. Weitere Sprachen sind erlaubt.


Begleitdokumente:

  • Bei Wein Registrierungsschein über die Typisierung (auch Beglaubigung über die Wareneingliederung genannt)
  • Frachtbrief und Packliste
  • Eine Rechnung muss nicht unbedingt beiliegen


Zolltarifnummern und Zolltarifsätze:

Einheitliche EU-Regelung

Veranstaltungen

am 17. 02. 2012
Ort: Messe Nürnberg

Beschwerde gegen Melonen-Patent von Monsanto
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