Lebensmittelcluster

Nahrungsmittelimport

Rechtlicher Rahmen:

  • Seit dem EU-Beitritt erfolgt die Einfuhr von Nahrungsmitteln nach dem Prinzip des freien Warenverkehrs.
  • Die Einzelhandelsketten haben keine standardisierten Einkaufsbedingungen, die Modalitäten werden mit dem jeweiligen Lieferanten individuell vereinbart.
    (Sortimentsumfang, Netto-Preise frei Zentrallager in Tschechien, direkte Geschäftsbeziehung oder Zusammenarbeit über eine Distributionsfirma, Höhe und Form der Marketingunterstützung)
  • Die großen internationalen Firmen importieren zumeist nicht direkt aus dem Ausland, sondern kaufen ausländische Produkte über spezialisierte Importeure und Handelsfirmen.
  • Etikettierung muss in tschechischer Sprache erfolgen.


Einfuhrbestimmungen:
Informationen zu den Importvorschriften inklusive Begleitdokumente für verbrauchssteuerpflichtige Waren erhält man bei der Generalzolldirektion in Prag:

GENERÁLNÍ ŘEDITELSTVÍ CEL
Budějovická 7,
14096 Praha 4
T +420 261331111
F +420 261332001
E podatelna.grc@cs.mfcr.cz
W www.celnisprava.cz

Seit 1. April 2010 gibt es in der EU ein neues elektronisches System (EMCS) zur Überwachung der Beförderung von verbrauchssteuerpflichtigen Waren (Alkohol inklusive Wein, Tabakwaren und Energieerzeugnisse).

Zolltarifnummern und Zolltarifsätze:
Entfallen für EU-Waren

Veranstaltungen

am 21. 05. 2012
Ort: WKO OÖ
Hessenplatz 3
4020 Linz

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