Lebensmittelcluster

Nahrungsmittelimport



Rechtlicher Rahmen:

  • Im EU-Raum können Waren, welche in der Gemeinschaft für den freien Verkehr bereits abgefertigt wurden, frei verbracht werden, ein Ursprungsnachweis ist nicht erforderlich.
  • Der ungarische Importeur ist verpflichtet, zu dokumentieren, dass die von ihm eingeführten Waren den ungarischen Vorschriften entsprechen, wofür er haftet.
  • Gemäß Konsumentenschutz muss die Etikettierung mit den wichtigsten Angaben über das Produkt in Ungarisch erfolgen. Das Anbringen eines Zusatzetikettes ist möglich.
  • Eine Reihe von wichtigen Rechtsnormen liegt auch in deutscher bzw. englischer Übersetzung vor – die Außenhandelsstelle Budapest kann Ihnen diese gerne zur Verfügung stellen.


Begleitdokumente:

  • Handelsrechnung
  • EU-Zulassungsdokument


Zolltarifnummern:

Auskunft bei zuständigem österreichischem Hauptzollamt


Zolltarifsätze:

Es gelten die EU-Zolltarife und das EU-Zollrecht.
Ungarn gehört zum europäischen Binnenmarkt. Lieferungen zwischen Ungarn und Österreich gelten als innergemeinschaftlicher Handel.


Umsatzsteuer:

Generell 25%, ermäßigter Satz von 18% für Milch, bestimmte Milchprodukte und Brot sowie die meisten Backwaren.

Veranstaltungen

am 21. 05. 2012
Ort: WKO OÖ
Hessenplatz 3
4020 Linz

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