Rechtlicher Rahmen:
- Im EU-Raum können Waren, welche in der Gemeinschaft für den freien Verkehr bereits abgefertigt wurden, frei verbracht werden, ein Ursprungsnachweis ist nicht erforderlich.
- Der ungarische Importeur ist verpflichtet, zu dokumentieren, dass die von ihm eingeführten Waren den ungarischen Vorschriften entsprechen, wofür er haftet.
- Gemäß Konsumentenschutz muss die Etikettierung mit den wichtigsten Angaben über das Produkt in Ungarisch erfolgen. Das Anbringen eines Zusatzetikettes ist möglich.
- Eine Reihe von wichtigen Rechtsnormen liegt auch in deutscher bzw. englischer Übersetzung vor – die Außenhandelsstelle Budapest kann Ihnen diese gerne zur Verfügung stellen.
Begleitdokumente:
- Handelsrechnung
- EU-Zulassungsdokument
Zolltarifnummern:
Auskunft bei zuständigem österreichischem Hauptzollamt
Zolltarifsätze:
Es gelten die EU-Zolltarife und das EU-Zollrecht.
Ungarn gehört zum europäischen Binnenmarkt. Lieferungen zwischen Ungarn und Österreich gelten als innergemeinschaftlicher Handel.
Umsatzsteuer:
Generell 25%, ermäßigter Satz von 18% für Milch, bestimmte Milchprodukte und Brot sowie die meisten Backwaren.






