Das E steht für Europa.
Die Nummer stellt keine Bewertung dar, sondern folgt einer bestimmten Systematik. Gemäß ihrer technologischen Funktionen werden Lebensmittelzusatzstoffe grob in Gruppen zusammengefasst z.B. Farbstoffe, Konservierungsstoffe etc.
Oft unterscheidet sich die E-Nummer verschiedener Zusatzstoffe nur durch einen kleinen Buchstaben. Die Buchstaben a - h bedeuten, dass die Substanzen zur gleichen Stofffamilie gehören aber eigenständig zugelassen sind.
Die E-Nummer ist im Grunde das Zeichen dafür, dass für den betreffenden Stoff im Rahmen des Zulassungsverfahrens der Europäischen Union die folgenden drei Kriterien erfüllt worden sind:
Der Einsatz des Stoffes
- muss durch eine hinreichende technologische Notwendigkeit nachgewiesen werden
- muss für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sein
- darf den Konsumenten durch seine Verwendung nicht irreführen
Diese Kriterien werden, bevor die geprüften Substanzen schließlich in der Lebensmittelindustrie zum Einsatz kommen, durch die Kontrolle des wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses SCF (http://ec.europa.eu/food/index_de.htm) anhand von Tests bewertet.
Die meisten Zusatzstoffe dürfen in der EU nur in begrenzten Mengen und in bestimmten Lebensmitteln verwendet werden.
Unterteilung in folgende Gruppen:
- Farbstoffe ab E 100 bis E 180
- Konservierungsstoffe ab E 200 bis E 300
- Säuerungsmittel ab E 301 bis E 385
- Verdickungs,- Gelier- und Feuchthaltemittel ab E 400 bis E 422
- Emulgatoren ab E 431 bis E 495
- Geschmacksverstärker aber E 620 bis E 640 und E 900 bis E 938
- Süßstoffe ab E 950 bis E 1518
- Verschiedene Zusatzstoffe ab E 500 bis E 585 und E 939 bis E 948
Download: GESAMT_E-Nummern.pdf







