Als Kooperationsprojekte gelten generell solche, an denen mindestens 3 Cluster-Partner teilnehmen. Auch Unternehmen, die ihren physischen Schwerpunktstandort nicht in Oberösterreich haben, können als Partner in einem Kooperationsprojekt mitwirken.
Eine Förderung über die oö. Cluster-Initiativen erhalten seitens des Landes OÖ jedoch nur Unternehmen, die ihren physischen Schwerpunktstandort in Oberösterreich besitzen.
In der folgenden Übersicht ist eine Kurzfassung der Förderrichtlinien zur Förderung von innovativen Kooperationsprojekten im Rahmen des LCOÖ dargestellt:
Formale Voraussetzungen zur Förderung:
Wichtige Hinweise:
Als förderbare Kosten gelten:
Kosten für die Anbahnung und Durchführung des Projektes und solche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Kosten können frühestens ab dem Einreichdatum des Antrags bei der jeweiligen Clusterinitiative geltend gemacht werden.
*Stundensätze:
Gruppe | Stundensatz |
| Gruppe1: Start-ups Unternehmen bis 3 Jahre ab erstmaliger Selbständigmachung bzw.Übernahme | Max. € 87,00 |
| Gruppe 2: Kleinunternehmen Unternehmen außerhalb der Gruppe 1 bis zu einer Anzahl von 49 Mitarbeitern (bzw. Kleinunternehmen lt. EU-Kriterien) | Max. € 50,00 |
Gruppe 3: Andere | Max. € 25,00 |
Bitte beachten Sie weiters die "Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich" http://www.land-oberoesterreich.gv.at