Als Kooperationsprojekte gelten generell solche, an denen mindestens 3 Cluster-Partner teilnehmen. Auch Unternehmen, die ihren physischen Schwerpunktstandort nicht in Oberösterreich haben, können als Partner in einem Kooperationsprojekt mitwirken.
Eine Förderung über die oö. Cluster-Initiativen erhalten seitens des Landes OÖ jedoch nur Unternehmen, die ihren physischen Schwerpunktstandort in Oberösterreich besitzen.
In der folgenden Übersicht ist eine Kurzfassung der Förderrichtlinien zur Förderung von innovativen Kooperationsprojekten im Rahmen des LCOÖ dargestellt:
Formale Voraussetzungen zur Förderung:
Wichtige Hinweise:
Förderintensität | 30% der förderbaren Kosten |
Projektart | Technologie | Organisation |
max. Fördervolumen je | € 30.000 | € 15.000 |
max. Fördervolumen je Projekt | abhängig von der Anzahl der | € 45.000 |
| Auszahlung | Der Förderbeitrag wird in 2 Raten, nach Genehmigung des Förderantrages bzw. Endberichtes durch das Land Oö an die einzelnen Projektpartner überwiesen. |
Als förderbare Kosten gelten:
Kosten für die Anbahnung und Durchführung des Projektes und solche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Kosten können frühestens ab dem Einreichdatum des Antrags bei der jeweiligen Clusterinitiative geltend gemacht werden.
*Stundensätze:
Bitte beachten Sie weiters die "Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich" http://www.land-oberoesterreich.gv.at