Lebensmittelcluster

LC-Förderungen

Verstärkte zwischenbetriebliche Zusammenarbeit eröffnet vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Chancen zur Nutzung von Synergie- und Innovationspotenzialen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Eine zentrale Aufgabe der Cluster-Initiativen ist es, Kooperationen von gewerblichen Unternehmungen und F&E-Einrichtungen zu unterstützen. Daher ist es möglich, im Rahmen des Lebensmittel-Clusters OÖ beim Land Oberösterreich Fördermittel für innovative Projekte zu beantragen.
Bildquelle: Microsoft ClipArt

Als Kooperationsprojekte gelten generell solche, an denen mindestens 3 Cluster-Partner teilnehmen. Auch Unternehmen, die ihren physischen Schwerpunktstandort nicht in Oberösterreich haben, können als Partner in einem Kooperationsprojekt mitwirken.

Eine Förderung über die oö. Cluster-Initiativen erhalten seitens des Landes OÖ jedoch nur Unternehmen, die ihren physischen Schwerpunktstandort in Oberösterreich besitzen.

In der folgenden Übersicht ist eine Kurzfassung der Förderrichtlinien zur Förderung von innovativen Kooperationsprojekten im Rahmen des LCOÖ dargestellt:

Projektkizze

Anhand der Projektskizze wird über die grundsätzliche Förderwürdigkeit und eventuelle alternative Fördermöglichkeiten des Projektes entschieden.


Formale Voraussetzungen zur Förderung:

  • Partnerschaft in einer oö-Clusterinitiative
  • Mindestens 3 Unternehmen kooperieren (Beteiligung von F&E- bzw. Qualifizierungseinrichtungen als Partner möglich) 
  • Firmensitz oder physischer Schwerpunktstandort in Oberösterreich (auch Leitbetriebe des oö. Gesundheitswesens) 
  • Mindestens eines der Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen sein (KMU-Definition: lt. europäischer Kommission)
  • Maximale Projektlaufzeit von 2 Jahren

Antrag

Der Förderantrag ist bei der jeweiligen Clusterinitiative einzureichen.


Inhalte des Antrags:

  • Angaben zu den Antragstellern, Projektbeschreibung, Förderungserklärung, rechtsverbindliche Unterschriften
  • Projektzeitplan, Kostenaufstellung je Projektpartner, Kooperationsvereinbarung, Dokumentation der Rechtsform der Partner

Endbericht

Innerhalb von 3 Monaten nach Projektende ist der Endbericht bei der jeweiligen Clusterinitiative einzureichen.


Inhalte des Endberichts:

  • Beschreibung des Projektverlaufes und der Projektergebnisse
  • Stundenaufzeichnungen sind während der gesamten Projektlaufzeit zu führen und dem Endbericht beizulegen
  • Rechnungen mit Zahlungsnachweis der externen Kosten sind in Kopie beizulegen

Wichtige Hinweise:

  • Spätestens 1 Monat vor Projektende kann um eine einmalige Projektverlängerung um max. 6 Monate angesucht werden
  • Das Rechnungsdatum muss in der Projektlaufzeit liegen
  • Zahlungen müssen nachweisbar bis zur Berichtslegung (Endbericht) erfolgen
  • Bei Überschreitung der beantragten Kosten werden nur die im Antrag angeführten bzw. vom Land OÖ bewilligten Kosten gefördert.
  • Verschiebungen von Personalkosten zwischen den einzelnen Arbeitspaketen sind in einem Ausmaß von bis zu 25 % erlaubt. Darüber hinaus gehende Verschiebungen sind entsprechend zu argumentieren und mit der zuständigen Clusterinitiative möglichst frühzeitig abzuklären.
  • Eine Verschiebung von Kosten zwischen Kostenarten (Personalkosten, externe Dienstleistungen und sonstige Kosten) ist im Ausmaß von maximal 10 % möglich und bedarf einer rechtzeitigen Information im Vorhinein an die jeweilige Clusterinitiative.

Förderintensität und Auszahlung

30% der förderbaren Kosten
Max. € 25.000,-- pro Projektpartner

Der Förderbeitrag wird nach Genehmigung des Endberichtes durch das Land Oö an die einzelnen Projektpartner überwiesen.

Anlagen zum Projektantrag

Projektzeitplan

Grafische Darstellung, welcher Arbeitsschritt von wem zu welchem Zeitpunkt durchgeführt wird (siehe Formular "Förderantrag: Projektzeitplan").

Kostenaufstellung

Je Projektpartner ist eine detaillierte Kostenaufstellung gegliedert nach Arbeitspaketen beizulegen (siehe Formular Förderantrag: "Detailierte Kostenaufstellung").


Als förderbare Kosten gelten:

Kosten für die Anbahnung und Durchführung des Projektes und solche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Kosten können frühestens ab dem Einreichdatum des Antrags bei der jeweiligen Clusterinitiative geltend gemacht werden.

  • Personalkosten (Anzahl der Stunden x Stundensatz*)
  • Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten
      > Höchstsatz € 1046/Tag
      > Bei Vorsteuerabzugsberechtigten: Beträge ohne Umsatzsteuer anführen
      > Bei Zukaufsleistungen im Wert von über € 7000 ist der Lieferant
         anzugeben
  • Sonstige Kosten (Maßnahmen die zur Ergebnisverbreitung dienen)

*Stundensätze:

  • Der Stundensatz muss für jede am Projekt beteiligte Person mittels dem Formular "Stundensatzkalkulation" berechnet werden. Der berechnete Wert ist bei Antragstellung in der "Kostenaufstellung" und bei Endberichtslegung in die "IST-Stunden/Kostenaufstellung" einzutragen.
  • Als Obergrenze gilt ein Stundensatz von € 87 (inkl. 10 % Gemeinkosten)
  • Der maximal anerkennbare Stundensatz für Einzelunternehmer und geschäftsführende Gesellschafter (>25 % Beteiligung) richtet sich nach folgender Einstufung:

Gruppe

Stundensatz

Gruppe1: Start-ups
Unternehmen bis 3 Jahre ab erstmaliger Selbständigmachung bzw.Übernahme
Max. € 87,00
Gruppe 2: Kleinunternehmen
Unternehmen außerhalb der Gruppe 1 bis zu einer Anzahl von 49 Mitarbeitern (bzw. Kleinunternehmen lt. EU-Kriterien)
Max. € 50,00

Gruppe 3: Andere
Unternehmen außerhalb der Gruppen 1 und 2

Max. € 25,00

Kooperationsvereinbarung

Die Kooperationsvereinbarung (siehe Formular-Vorschlag) ist von allen Kooperationspartnern unterschrieben beizulegen. Eine Abänderung bzw. Anpassung der Vereinbarung ist möglich.

Dokumentation der Rechtsform

Die Rechtsform jedes Projektpartners ist in Form eines Firmenbuchauszuges, Gewerbescheins und Auszug aus dem Vereinsregister zu dokumentieren.

Bitte beachten Sie weiters die "Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich" http://www.land-oberoesterreich.gv.at

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Internet-Agentur Posimis